Gott schenkt
Freiheit. „Ich bin der Herr, dein Gott, der dich als Ägypten, aus der
Sklaverei befreit hat, du sollst keine anderen Götter haben neben mir.“ So
stellt Gott sich im ersten Gebot der Zehn Gebote vor, welche die
Reformierten wörtlich aus dem Alten Testament übernommen haben. Das erste
Gebot wird zu einer Mahnung, dass man sich die gottgeschenkte Freiheit
nicht wieder rauben lässt, indem man sich freiwillig in die Abhängigkeit
von falschen Göttern begibt. Daraus entwickelte sich die Überzeugung,
dass es um der Gerechtigkeit willen geboten sei, auf legalem Wege
Widerstand zu leisten. Heute nimmt die reformierte Kirche international
gesehen diese Tradition auf, indem sie tätige Sympathie mit allen
Menschen dieser Welt empfindet, die unfrei leben müssen, rechtlos und
arm sind. Auch die Arbeit des Ökumenischen Rates der Kirchen ist von
dieser reformierten Theologie geprägt:
• Freiheit innerkirchlich: Die Reformierten haben
eine Abneigung gegen jede Art von Hierarchie. Sie wollen keine
Bischöfe und Kirchenleitungen, die „regieren“ wollen. Die Kirche Jesu
Christi zeigt sich ganz konkret in der autonomen Einzelgemeinde.
Freiheit im Leben der Gemeinde, d. h. keine Pfarrherrschaft! Also gibt
es grundsätzlich keinen Unterschied zwischen Pfarrern und Laien. Jeder
ist im Grunde genommen berechtigt, alles zu tun: zu predigen, zu
lehren, die Gemeinde zu lenken und zu behüten, Diakonie und
Sozialarbeit zu betreiben.
• Freiheit in
der Lehre: Einzige Norm ist die Bibel. Die reformierte Kirche hat keine
feststehende Sammlung von Bekenntnisschriften entwickelt, sondern war fest
überzeugt, dass jede Generation von neuem die Verantwortung für ihr
Bekenntnis übernehmen muss.
Aus Geschichte und Lehre
Die
Kirchen der Reformation haben ihren Ursprung in Jesus Christus und stehen
damit in der Tradition der Propheten und der Apostel. Zu den
reformatorischen Kirchen in Österreich zählen die Evangelische Kirche Augsburgischen
Bekenntnisses (A. B., lutherische Kirche) und die Evangelische Kirche
Helvetischen Bekenntnisses (H. B., reformierte Kirche). Beide Kirchen
sind Diasporakirchen, d. h. sie leben zerstreut als Minderheit unter
einer anderskonfessionellen Mehrheit.
Die Reformation hat auch in Österreich eine
beachtenswerte Tradition. Bald nach dem Auftreten von Luther in D
eutschland und Zwingli in der Schweiz kam ihre Lehre durch
Studenten und Reisenden nach Österreich. Bücher und Schriften der
Reformatoren wurden schon ab 1519 in Wien und Linz nachgedruckt, ein
blühendes Kirchen- und Schulwesen war im Entstehen begriffen. Österreich
war dabei, ein evangelisches Land zu werden, denn gegen Ende des 16.
Jahrhunderts hatten etwa zwei Drittel der Bevölkerung Österreichs die
evangelische Lehre angenommen oder standen ihr zumindest nahe.
Das Anwachsen der reformatorischen Bewegung beantwortete das
römisch-katholische Herrscherhaus Habsburg mit massiven Gegenmaßnahmen.
Das Lesen, Kaufen, Weitergeben und Einführen evangelischer Bücher wurde
verboten. Wer nicht bereit war, sein evangelisches Bekenntnis zu
widerrufen, wurde zum Tod verurteilt. Erster evangelischer Märtyrer in
Österreich war 1524 der Wiener Kaspar Tauber.
Die radikale
Rekatholisierung Österreichs setzte 1619 mit dem Regierungsantritt Kaiser
Ferdinand II. ei
n. Evangelische Prediger wurden des Landes verwiesen,
evangelische Bücher verbrannt, Bürger und Bauern vor die Alternative
gestellt, auszuwandern oder katholisch zu werden. Dem evangelischen
Bekenntnis konnte man nur im Geheimen treu bleiben. Die so genannte Zeit
des Geheimprotestantismus wurde erst 1781 mit dem Toleranzpatent Kaiser
Josef ll. beendet. Die Evangelischen waren nun geduldet. Sie konnten in
Orten mit 100 Familien Bethäuser errichten, Pfarrer berufen und studieren.
Die Bethäuser durften jedoch von außen nicht als Kirche erkennbar sein,
also keinen Turm, keine Glocken, keinen öffentlichen Eingang von der
Straße haben.
Gleichberechtigung erhielten die
Evangelischen 1861 durch Protestantenpatent Kaiser Franz Josephs l. Dieses
Dokument sicherte ihnen volle Freiheit des Bekenntnisses und die
öffentliche Religionsausübung zu. Eine Kirchenverfassung wurde erarbeitet
und schließlich 1864 von der Generalsynode, dem höchsten gesetzgebenden
Gremium der evangelischen Kirchen, angenommen.
Das Verhältnis zur Republik Österreich wurde 1961 mit dem
„Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche in
Österreich“ neu geregelt. Es wird darin als „freie Kirche im freien Staat“
definiert.